Nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die UeO auf dem Bärenareal in Ostermundigen rückwirkend per 22. September 2016 für rechtskräftig erklärt. Damit steht dem weiteren Planungsprozess und der Realisierung des Hochhausprojekts nun nichts mehr im Wege.
Mitwirkung
Unter der Federführung der Gemeinde Ostermundigen und der Halter AG, Entwicklerin der Überbauung Zentrum Bären, wird am 24. November im Tell Ostermundigen ein Echoraum durchgeführt, an dem die Aussenraumgestaltung öffentlich diskutiert wird. Ostermundigerinnen und Ostermundiger sind eingeladen, sich zur Detailplanung zu äussern und sich aktiv einzubringen. Dieses Mitwirkungsverfahren erfolgt aufgrund eines am 2. Juli 2015 formulierten Auftrags des Grossen Gemeinderats (GGR), der besagt: «Die Detailplanung des Aussenraums wird im Rahmen eines partizipativen Verfahrens unter Einbezug der Bewohnerinnen und Bewohner vorgenommen». Die weitere Konkretisierung des Projekts erfolgt unter periodischer Begleitung des bereits in der Vorplanung eingesetzten Gestaltungsbeirats.
Wie weiter
Als nächsten Schritt im Planungsprozess wird die Baueingabe vorbereitet – sie erfolgt voraussichtlich im Frühling 2017. Wird die Baubewilligung wie erwartet Ende 2017 erteilt, kann im Frühling 2018 mit dem Bau begonnen werden. Rund zweieinhalb Jahre später, also im 2020, sollten die Gebäude in Betrieb genommen werden können.